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Sachkundeseminar
Ziel des Sachkundeseminars ist es, den Halter des Hundes auf die theoretische Prüfung zur Sachkunde vorzubereiten und durch abschließende Prüfung des Erlernten den Nachweis der notwendigen Sachkunde im Sinne der Landeshundegesetze bzw. -verordnungen durch den Teilnehmer zu erbringen. In Deutschland gibt es 16 Bundesländer. In jedem dieser Länder gibt es neben den bundesweit geltenden Gesetzen, wie beispielsweise dem Tierschutzgesetz, der Tiertransportverordnung , der Verordnung über das Halten von Hunden im Freien usw., länderspezifische Gesetze bzw. Verordnungen, die alle den Zweck erfüllen sollen, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken, für deren Umsetzung die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig sind. Diese Landeshundegesetze bzw. -verordnungen verlangen für
Halter von
Nach bestandener Prüfung wird dem Teilnehmer eine anerkannte Bescheinigung gemäß § 2 der DVO LHundG NRW ausgestellt und zugesandt.
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