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Sachkundeseminar


Ziel des Sachkundeseminars ist es, den Halter des Hundes auf die theoretische Prüfung zur Sachkunde vorzubereiten und durch abschließende Prüfung des Erlernten den Nachweis der notwendigen Sachkunde im Sinne der Landeshundegesetze bzw. -verordnungen durch den Teilnehmer zu erbringen.

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer. In jedem dieser Länder gibt es neben den bundesweit geltenden Gesetzen, wie beispielsweise dem Tierschutzgesetz, der Tiertransportverordnung , der Verordnung über das Halten von Hunden im Freien usw., länderspezifische Gesetze bzw. Verordnungen, die alle den Zweck erfüllen sollen, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken, für deren Umsetzung die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig sind.

Diese Landeshundegesetze bzw. -verordnungen verlangen für Halter von
Hunden , die ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Gewicht erreichen, einen Sachkundenachweis.
Diesen Sachkundenachweis kann man entweder bei den zuständigen Behörden mit terminlicher Absprache (Anfahrt, Wartezeiten, Bürokratie etc.) machen, oder ganz bequem hier online bei freier Zeiteinteilung machen.

  Register-Nr.: II / 231

Nach bestandener Prüfung wird dem Teilnehmer eine anerkannte Bescheinigung gemäß § 2 der DVO LHundG NRW ausgestellt und zugesandt.


Sachkundeprüfung anerkannt in Nordrhein-Westfalen